Fahrradverleih und -touren auf Rügen

Ab Sonntag, den 28.04.2024 ist der Fahrradverleih wieder geöffnet.

Fahrradverleih auf Rügen

Entdeckt Rügen mit dem Fahrrad! Leiht euch euer Fahrrad aus und erkundet die Insel auf eigene Faust.

Hier findet ihr uns:
Am Ufer 14
18556 Dranske auf Rügen

Telefon
0160 973 88 550

Öffnungszeiten
Täglich von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr
oder nach telefonischer Absprache

Preisliste Verleih

 

Mietpreise Je Tag Ab 3 Tage
Standard Mietrad
Straßenzulassung, Dreigang
8,00 EUR 7,00 EUR
Class 1 Mietrad
Straßenzulassung,
ab Siebengang Nabenschaltung
10,00 EUR 9,00 EUR
E-Bike
Straßenzulassung,
ab Siebengang Nabenschaltung
29,00 EUR 27,00 EUR
Kinderrad 12-20 Zoll
Straßenzulassung, mit und ohne Gangschaltung
8,00 EUR 7,00 EUR
Kindersitz, GS-geprüft (ohne Fahrrad) 4,00 EUR 4,00 EUR
Anhänger 15,00 EUR 12,00 EUR
Hundetaxi
28er Fahrrad mit 7-Gang-Nabenschaltung und
fest montiertem großen Hundekorb
16,00 EUR 15,00 EUR
Korb / Gepäck 1,00 EUR 1,00 EUR

Hinweis: Alle Fahrräder werden auf Wunsch mit Schlössern und Luftpumpe ausgegeben.
Hunde-Taxi Rügen RadDie Ausgabe und Rücknahme erfolgt zu den
Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung.
Bitte beachten Sie die ausgehängten Mietbedingungen.
Foto: Beispiel Hunde-Taxi

Ihr möchtet eine oder mehrere Fahrradtouren auf Rügen machen?

Sprecht uns gerne an! Wir stellen euch individuelle Routen zusammen und geben euch Tipps zu den Highlights, die ihr sehen müsst

Außerdem organiiseren wir regelmäßig Touren, denen ihr euch einfach nach Absprache anschließen könnt.

Kontaktiert uns gerne!

Archäo Tour Rügen

Mit der Tour Riesenberge, Rittergüter und Rügens älteste Dorfkirche.

Anmeldungen: Telefon 0157 – 72 731 751

Mietbedingungen für Fahrräder und E-Bikes

  • Die Ausgabe erfolgt zu den täglichen Öffnungszeiten 10.00 – 11.00 Uhr oder nach telefonischer Terminabsprache.
  • Der Mieter haftet für die überlassenen Mietgegenstände nach den Grundsätzen des BGB.
  • Das Fahren der Fahrräder erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Eine Haftung bei Unfällen wird nicht übernommen.
  • Der Nutzer ist verpflichtet, bei Nichtgebrauch das Fahrrad:
    a) jederzeit mit einem eigenständigen verkehrsüblichen Schloss (kein Zahlenschloss) zu sichern.
    b) zum Schutz gegen Wegtragen / Diebstahl an einen festen Gegenstand (z. B. Fahrradständer, Laternenpfahl, Straßenschild) anzuschließen.
    c) Bei Unterbringung in gemeinschaftlich genutzten Räumen ist der Verschluss nach a) zu erfüllen. Bei Unterbringung in einem ausschließlich selbstgenutzten abgeschlossenen Gebäude / Raum / Schuppen entfallen die Verschlussvorschriften nach a) und b).
  • Bei Verlust einzelner Teile (z.B. Fahrradschlüssel, Schloss, Korb, usw.) müssen die Kosten erstattet werden.
  • Die Fahrräder dürfen nicht am Strand und nicht im Seewasser gefahren werden. Es ist untersagt mit den Fahrrädern z.B. über Treppen oder unbefestigte Wege oder Wiesen zu fahren. Die Fahrräder dürfen nicht überladen werden (z.B. weitere Person).
  • Schäden, die über den normalen Verschleiß hinausgehen, sowie der Verlust der Mietsache gehen zu Lasten des Mieters.
  • Bei vorzeitiger Rückgabe erfolgt keine Erstattung des Mietpreises
  • Eine Mietverlängerung bedarf der vorherigen Absprache.
  • Bei einer Panne (z.B. platter Reifen o.ä.) muss das Fahrrad auf eigene Kosten des Mieters zum Vermieter zurückgebracht werden.
  • Gemietete Fahrräder sind am Abgabetag zu den Öffnungszeiten zurückzugeben.
  • Ist eine Verspätung bei der Rückgabe absehbar, bitten wir um eine telefonische Information. Wir behalten uns eine Nachzahlung zum Tagespreis vor.

Stand Juli 2023

Impressionen